Liebe Eltern, liebe Interessierte,
Sie wollen gern zur Kur fahren, dort drei erholsame Wochen erleben und haben noch viele Fragen zum Ablauf der Kur und organisatorischen Dingen usw.? Oder Sie waren bereits zur Kur und wollen von Ihren vielfältigen Erfahrungen berichten? Dann ist dieses Treffen genau das richtige für Sie! Wir bieten für alle Interessierten seit Herbst 2022 Kur-Treffen zum Austausch in geselliger Runde an.

Bei entsprechender Teilnehmerzahl kann eine Kinderbetreuung angeboten werden. Bitte einfach bei der Anmeldung mit ansprechen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Termine und Veranstaltungen

20. April 2023
16:00 – 17:30 Uhr ENTFÄLLT
Einladung zum KurtreffenIn den Räumen der
AWO Beratungsstelle Flöha
Fritz-Heckert-Straße 60
09557 Flöha
10. Mai 2023
16:00 – 17:30 Uhr
Einladung zum KurtreffenBegegnungsstätte im
Sozial-Kulturellen-Zentrum
Karl-Günzel-Str.1
09599 Freiberg
15. Juni 2023
16:00 – 17:30 Uhr
Einladung zum KurtreffenIn den Räumen der
AWO Beratungsstelle Flöha
Fritz-Heckert-Straße 60
09557 Flöha
05. Juli 2023
16:00 – 17:30 Uhr
Einladung zum KurtreffenBegegnungsstätte im
Sozial-Kulturellen-Zentrum
Karl-Günzel-Str.1
09599 Freiberg

Der neue Film des Müttergenesungswerkes, den das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendanlässlich des 70. Jubiläums des Müttergenesungswerks produziert hat.

Liebe Mütter, Väter und Kinder!
Ihr wollt zur Kur fahren und dort 3 erholsame Woche verbringen. Dann freue ich mich Euch auf diesem Weg unterstützen zu können. Hier einige Informationen vorab.
Für ihren Kurantrag:

  • Für sich bei Hausarzt um ein Attest für eine Mutter-Kind-Kur bitten (Attest anbei ist nur als Muster, so dass sie ggf. dem Arzt noch zusätliche Informationen geben können, die er mit einfügen soll) + Eintragung der Begleitkinder (die nicht behandelt werden sollen aber auch nicht zu Hause bleiben können, weil Partner viel Arbeit oder Kontakt zur Mutter sein sollte)
  • Zeitgleich beim Kinderarzt um ein Attest bitten: für alle Kinder die auch behandelt werden sollen
  • Termin Beratungsstelle: Atteste abgeben und Ideen für Einrichtung mitbringen und ab wann Kur starten sollte
  • Beratungsstelle schickt die Atteste zur gewünschten Einrichtung + lässt diese prüfen, ob Aufnahme möglich ist
  • Beratungsstelle stellt Antrag bei der Krankenkasse zu genau dieser Einrichtung, die ihr Ok gegeben hat
  • Familie geht nach Antragstellung die Kostenzusage innerhalb von 4 Wochen zu

Besonderheiten:

  • Die Atteste vom Arzt haben immer ein halbes Jahr Gültigkeit (bis dahin sollten sie der Krankenkasse vorliegen).
  • Die Kurbewilligungen von der Krankenkasse haben auch nur ein halbes Jahr Gültigkeit (bei der Planung und Antragstellung beachten).
  • Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten der Behandlung außer 10,- pro Tag Eigenanteil (220,-), diese können evtl. von der Krankenkasse übernommen werden → nachfragen.
  • Fahrtkosten werden übernommen: mit öffentlichen Verkehrsmitteln (im Angebot) zu 100% und mit dem Auto gibt es eine Kilometerpauschale.
  • Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei besonderen Belastungen, einen Antrag über Spendenmittel zu stellen (können für Gepäcktransport, Ausflüge oder Anschaffungen genutzt werden).
  • Mütter/Väter können auch zur Kur fahren (als reine Väterkuren/Mütterkuren ohne Kinder)

Der Weg zur Kurmaßnahme für:

  • Mütter,
  • Väter,
  • Mütter und Väter (ab 2 Kindern) und
  • pflegende Angehörige
  • mit und ohne behinderten Kindern.

Doppel- und Dreifachbelastung durch Familie, Haushalt und Beruf und die hohen Erwartungen bringen viele Mütter, Väter und pflegende Angehörige an ihre Grenzen: Folgen sind Erkrankungen wie Schlafstörungen, Rückenbeschwerden oder Erschöpfungszustände bis hin zum Burnout. In den Kliniken werden Mütter, Väter und Pflegende individuell und ganzheitlich von fachkundigen Expertenteams behandelt. Durch eine Kurmaßnahme können außerdem seelische Erkrankungen präventiv angegangen werden.

https://www.muettergenesungswerk.de/reif-fuer-die-kur/ihr-weg-zur-kur

Kureinrichtungen finden Sie unter:
https://www.muettergenesungswerk.de/mutterkuren.html

Hier finden Sie die Kuranträge, welche vom Arzt ausgefüllt werden müssen.

Ärztliches Attest Kind 64 Teil A

Ärztliches Attest Kind 65