Das Eltern-Kind-Kaffee – ein Austausch für Mütter, Väter und Paare mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren (ältere Geschwisterkinder dürfen gerne mitgebracht werden)

Die nächsten Termine finden statt am:
06.07.2023/24.08.2023/ 21.09.2023/ 19.10.2023/ 16.11.2023/ 14.12.2023

jeweils von 9:00 – 12:00 Uhr

Wir bitten um eine kurze Voranmeldung an schwangerenberatung@awo-freiberg.de oder telefonisch unter 03726 713777.

Öffnungszeiten:

Mo 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Di   9:00 – 15:00 Uhr
Mi   nach Vereinbarung
Do  10:00 – 14:00 Uhr
Fr   9:00 – 11:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder Email an schwangerenberatung@awo-freiberg.de.

Unser Angebot

  • ist kostenfrei,
  • ist individuell je nach persönlicher Situation,
  • unterliegt der Schweigepflicht und ist auf Wunsch anonym,
  • ist unter Einbeziehung eines kostenfreien Dolmetschers möglich,

Wir sind Ansprechpartner
für Jeden, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft und Glaubensrichtung.

Unser Aufgaben sind

    • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
      • ergebnisoffene Begleitung im Entscheidungsprozess
      • gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung bei Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs
      • weiterführende Gespräche sind möglich
    • praktische Unterstützung und Beratung während und nach der Schwangerschaft; auch bei glückloser Geburt
    • Informationen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld (gemeinsames Ausfüllen der Anträge möglich)
    • gemeinsame Antragstellung zu Stiftungsgeldern für Familien mit geringem Einkommen
      • für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft (Stiftung „Schwangere in Not“)
      • bei defekten oder fehlenden Haushaltsgeräten und Einrichtungsgegenständen (Stiftung „Familien in Not“, u.a.)
    • Unterstützung bei der Beantragung von gesetzlichen und sozialen Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt,
      • z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Landeserziehungsgeld, Wohngeld, ALG II,
      • Unterhaltsleistungen, Zuschüsse zum Familienurlaub
      • Vermittlung von Mutter- /Vater- Kind – Kuren
    • Beratung zu Familienplanung, Verhütung und unerfülltem Kinderwunsch
    • sexualpädagogische Angebote für Gruppen
    • Ansprechpartner für Jugendliche in der Pupertät, z.B. zu Themen wie Freundschaft, Verliebtsein, sexuelle Orientierung, Liebeskummer, u.v.m.
    • Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten (z. B. Schuldner- oder Erziehungsberatung, Psychotherapeuten)

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.