Sozialpädagogische Familienhilfe

Außenstelle Burgstädt

Straße der Deutschen Einheit 29
09217 Burgstädt
Telefon 03724 8289911
familienhilfe@awo-freiberg.de

Wir geben Hilfestellung bei

  • Konflikten zwischen Eltern und jugendlichem Kind
  • Überforderung in der Erziehung
  • Überschuldung
  • Fragen zu Pflege, Versorgung und Betreuung der Kinder
  • Scheu vor Ämter- und Behördengängen
  • beruflicher Integration
  • Partnerschaftsschwierigkeiten
  • materiellen Sorgen
  • Schulproblemen
  • häuslicher Gewalt
  • Isolation
  • der Haushaltsführung

Sozialpädagogische Familienhilfe leistet:

  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von Familien und Jugendlichen ihre individuellen Probleme betreffend
  • gezielte pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder
  • Begleitung in Ämter und Behörden
  • Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit Institutionen
  • Vernetzung der Familie mit sozialen und gesundheitlichen Diensten
  • Hilfe in Krisensituationen
  • Unterstützung bei Rechtsansprüchen und Aufzeigen materieller Ressourcen
  • Durchführung von Gruppen-, Freizeit- und Ferienbegegnungen zur Anregung sinnvoller Freizeitgestaltung und sozialer Integration

Sage es mir, und ich werde es vergessen.
Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten.
Lass es mich tun, und ich werde es können.
Konfuzius

Unsere Zusammenarbeit ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Rechtliches
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Diese Hilfe können Familien, mit in der Regel minderjährigen Kindern, beim örtlichen Jugendamt des Landkreises Mittelsachsen beantragen. Sie wird von qualifiziertem Fachpersonal erbracht, ist freiwillig und kostenlos.