Was bedeutet die Pflegeberatung?
Seit 01.01.2009 hat jeder Hilfe- und Pflegebedürftige sowie deren Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch eine neutrale Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Dabei werden grundlegend drei Personengruppen angesprochen. In der ersten Zielgruppe kann dem Betroffenen mit einer Informationsweitergabe geholfen werden. Die zweite Zielgruppe spricht Personen an, die eine ausführliche Beratung benötigen, sich aber die erforderliche Hilfe selbst beschaffen können.
In der dritten Zielgruppe befindet sich der Ratsuchende in einer komplexen Hilfesituation, die eine Beteiligung von mehreren Leistungsanbietern bedarf und diese nicht durch den Betroffenen oder deren Angehörigen eigenständig organisiert werden können.
Das Ziel der Pflegeberatung…
…ist, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen oder Betreuern Informationen und Hilfe zu geben, um eine Versorgung von Hauswirtschaft bis zur Grund- und Behandlungspflege organisieren zu können.
In diesem Fall ist der ambulante Pflegesektor mit all seinen Leistungen und Angeboten gefragt. Ziel soll es sein, hilfe- und pflegebedürftige Menschen unter Einbeziehung ihrer individuellen Bedürfnisse in ihrem gewohnten häuslichen Wohnumfeld zu betreuen und zu versorgen.
Gern erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Bedarfsplanung für die Häusliche Pflege.
Ihr Ansprechpartner der AWO
Unsere Pflegeberatung begleitet Sie vom Erstkontakt bis zur Umsetzung der benötigten Leistungen. Als unsere Aufgabe sehen wir es, Sie in all Ihren Fragen rund um die Pflege zu informieren und zu unterstützen.
Die Pflegeberatung kann vor Ort, bei Ihnen zu Hause oder bei Bedarf auch in vorversorgenden Einrichtungen stattfinden.
Gern können Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Unsere Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht Ihnen gern zur Verfügung.
Lassen Sie sich von uns kostenlos
und unverbindlich beraten.
Unsere Leistungen:
- Pflegeberatung vor Ort
- Beratungseinsatz gemäß § 37 SGB XI (Pflegegeldempfänger)
- Beratung zu Leistungsansprüchen – Was steht Ihnen zu?
- Vernetzung zu erforderlichen Leistungsanbietern
- Unterstützung bei Antragstellung (z. B. Antrag Pflegegrad, Höherstufung eines Pflegegrades und Schwerbehindertenausweis)
- Feststellung und systematische Erfassung des Hilfebedarfs
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes
- Begleitung bzw. Vorbereitung MDK-Begutachtung
- Unterstützung bei Widerspruchsverfahren
- Entlassmanagement im Bereich unserer Kurzzeitpflege
- Information zu Vorsorgevollmacht, Patienten-
verfügung und gesetzlicher Betreuung - Informationsveranstaltungen
- Durchführung von Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI
- Informationsveranstaltungen für Angehörige und Betroffene
- Informationen und Beratungsgespräche rund um unsere Angebote