Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
| Sozialpädagogische Familienhilfe Sozial-Kulturelles-Zentrum Karl-Günzel-Str. 1 09599 Freiberg |
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Ansprechpartner:
Sabine Kimmer
Tel.: 03731/795-725
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Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie" (§ 31 KJHG).
Wer kann Hilfe beantragen?
Familien/Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenslage durch vielfältige Schwierigkeiten in mehrerer der folgenden Bereiche gekennzeichnet ist:
- Erziehungsbereich
Überforderung in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten, Schulprobleme, - Beziehungsbereich
Beziehungsstörungen (Eltern/Kind, Partner), Gewalterfahrungen - Gesundheitsbereich
Pflege und altersgerechte Ernährung der Kinder, Gesundheitsförderung, Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen - Sozio-ökonomischer Bereich
soziale Benachteiligung, materielle Versorgung, Überschuldung, soziale Integration.
Was leistet sozialpädagogische Familienhilfe?
- Beratung, Anleitung und Unterstützung der Eltern,
- gezielte pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder,
- Unterstützung von getrennt lebenden Eltern bei Problemen, die die Kinder betreffen,
- Beratung zu Rechtsansprüchen,
- Aktivieren der Ressourcen und Stärken jedes Familienmitgliedes,
- Lebenspraktische Hilfen,
- Begleitung zu Institutionen, Unterstützung bei Wahrnehmung der Interessen der Eltern, Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit Institutionen,
- Vernetzung der Familie mit sozialen und gesundheitlichen Diensten, Strukturierung und Koordination von Hilfen,
- Krisenintervention,
- Durchführung von Gruppen-, Freizeit- und Ferienmaßnahmen zur Anregung sinnvoller Freizeitgestaltung und Erweiterung der sozialen Fähigkeiten.
Die Unterstützung der Familien erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Dieses ist an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist freiwillig und kostenlos.
So ist die Sozialpädagogische Familienhilfe in ihren neuen Räumen eingerichtet.
Hilf mir, es selbst zu tun!
